[autonomia dachau]

Bezahlkarte für Geflüchtete: Gängelung, Schikane und sonst nichts

Seit 01. Juli 2024 gilt in Bayern die so genannte Bezahlkarte für Geflüchtete, mit der monatlich lediglich 50 Euro in bar abgehoben werden können. Einkäufe des täglichen Bedarfs können nur mit der Karte erfolgen, in allen Geschäften, die eine Mastercard akzeptieren. Online Käufe sind gesperrt, außer für den öffentlichen Nahverkehr. Überweisungen sind nur an bestimmte Empfänger*innen möglich, wie zum Beispiel Mobilfunkanbieter.

Warum das alles? Der CSU-Landrat und Abschiebehardliner Löwl frohlockt in einer Meldung des Landratsamtes vom 11.06.2024, dass die Bezahlkarte „den Zuwanderungsanreiz abschwächen“ solle. Das trifft es ziemlich gut, denn es gibt keinerlei nachvollziehbare Logik und faktisch ausschließlich Nachteile für alle, die davon betroffen sind – im Landkreis Dachau um die 300 Menschen (1).

Die in der selben Meldung aufgeführte „erhebliche“ Reduktion beim „Verwaltungsaufwand bei der bisherigen Barauszahlung“ und der stets wiederholte Vorwurf eines “Missbrauchs” klingt als ob die 410 bis 460 Euro nach dem so genannten Asylbewerberleistungsgesetz als ein Bündel Scheine ausgezahlt worden seien, welches sofort in die Hände von Schleusern gerate (2).

Die Verhinderung eines „Missbrauchs der Leistungen“ ist eine reine Floskel. Man hört das immer wieder – auch zuletzt als die an der Regierung beteiligte FDP und die oppositionelle CDU im Einklang ankündigten, diesen Missbrauch beim Bürgergeld sanktionieren zu wollen (3). Was ist denn solch ein Missbrauch und wem fiele dieser zur Last? Um falsche Angaben kann es sich kaum handeln, eventuell sind aber Menschen gemeint, die als „ausreisepflichtig“ gelten und daher dem Staat mit den monatlichen dreistelligen Beträgen derart auf der Tasche liegen? Hier wird bewusst ein Szenario geschaffen, das Menschen de facto mit weniger Rechten ausstattet und dies damit moralisch rechtfertigt. Und was „Ausreisepflicht“ betrifft, da hat sich der Dachauer Landrat bei „Abschieben“- Rufern einen entsprechenden Ruf erworben.

Mit der Bezahlkarte werden die Betroffenen gläsern, denn es ist den Behörden beispielsweise möglich den Kontostand einzusehen. Zwar können nicht einzelne Zahlungen eingesehen werden, aber es kann ein Monitoring des Zahlungsanbieters stattfinden, um – wieder mal – “Missbrauch“ zu verhindern. Einkäufe über Kleinanzeigen, in Secondhand-Läden oder auf Flohmärkten sind so nicht mehr möglich. Doch gerade hier können Menschen mit wenig Geld billig Dinge einkaufen. Man nimmt Geflüchteten einmal mehr Möglichkeiten selbstbestimmten Handelns. Davon abgesehen, dass es stigmatisierend ist die Karte an der Kasse zu ziehen. Schulgeld, welches in der Regel in bar verlangt wird, oder größerer Beträge, deren Überweisung zur Genehmigung bei der Behörde beantragt werden müssen, spielten bei der Einführung offensichtlich keine Rolle. Der „Anreiz“ zur Migration ins reiche Westeuropa wird dadurch wohl kaum weniger, betroffen sind Menschen, die bereits hierher migriert sind. Die Bezahlkarte ist ein reines Instrument zur Gängelung und Schikane.

Dagegen richten sich gerade einige individuelle erfolgreiche Klagen (4). Wichtiger ist ein Ansatz praktischer Solidarität, der gerade angelaufen ist (5). Geflüchtete sollen sich mit der Bezahlkarte Gutscheine bei Aldi, Lidl usw. im Wert 50 Euro holen, welche dann an Anlaufstellen in Bargeld getauscht werden.

(1) https://www.sueddeutsche.de/muenchen/dachau/bezahlkarte-dachau-loewl-migration-asylpolitik-lux.HHsAcrD8AiMjH4CMjzWxRL

(2) https://www.landratsamt-dachau.de/aktuelles/pressemitteilungen/landkreis-dachau-fuehrt-die-bezahlkarte-fuer-asylbewerber-ein-11062024/

(3) «Wer nicht arbeitet, wer vorsätzlich Angebote ausschlägt oder wer sich irregulär, illegal in Deutschland aufhält, eigentlich das Land verlassen muss – diese Menschen können nicht von unserem Sozialstaat profitieren» Christian Lindner (FDP Chef) 29.07.24 NZZ

(4) „Gericht kippt Bezahlkarte“ Süddeutsche Zeitung Bayern 01.08.24

(5) offen-bleiben-muenchen.de