Erzieherin gekündigt – nachdem sie einen rassistischen Vorfall gemeldet hat

Aus dem aktuellen Flyer des Solidarity Network Dachau
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SOLIDARITY NETWORK DACHAU informiert: Erzieherin gekündigt – nachdem sie einen rassistischen Vorfall gemeldet hat
„Wir arbeiten nach dem Motto: wir sind alle gleich“ steht auf auf der Homepage des städtischen Horts MITTENDRIN neben der Grundschule Dachau-Süd. Unsere Kollegin A. musste eine andere Erfahrung machen. Kurz nachdem sie dort als Erzieherin zu arbeiten begann, wurde sie Zeugin eines Gesprächs zwischen einigen Kolleginnen. Vor den Kindern – einige davon mit Migrationshintergrund – sagte eine Erzieherin „Warum ziehen diese sch… Kana…. hierher?“ Nach längerem Überlegen entschied sich A. diesen Vorfall der Leitung zu erzählen. In der Woche darauf wurde sie mündlich gekündigt.
Sie passe nicht ins Team. Da sie sich noch in der Probezeit befand, war dem wenig entgegen zu setzen. Sie wandte sich an die Stadt Dachau, um sich in einer anderen Einrichtung bewerben.
Stadt teilt mit, sie brauche sich auch nirgendwo anders bewerben
Doch wurde ihr telefonisch durch die zuständige Sachbearbeiterin mitgeteilt, dass sie sich auch in keiner anderen städtischen Einrichtung bewerben brauche. Sie könne es zwar versuchen, aber das würde nichts bringen, solange die Sachbearbeiterin dort tätig sei. Außerdem müsse man über die Gründe der Kündigung innerhalb der Probezeit keine Angabe machen. Auf mehrmalige schriftliche Nachfrage wurde dieser kategorische Ausschluss nie begründet. Später wurde er relativiert. Bewerben könne sie sich schon, aber die Entscheidung obliege immer noch der Stadt.
Hort-Leitung streitet rassistischen Inhalt ab
A. wurde ein Gespräch mit der Hort-Leitung nahegelegt. Dort würde sie die Gründe für ein faktisches Bewerbungsverbot genannt bekommen. Auf den rassistischen Vorfall angesprochen, erwiderte die Hort-Leitung, dass sie die Kollegin trotz der Aussage „Warum ziehen diese sch… Kana…. hierher?“ nicht für rassistisch halte.
Nie schriftliche Kündigung erhalten
Bis dato gab es nur die mündliche Aussage mit Ende des Arbeitsverhältnisses zum 31.12.22. Über 4 Wochen hatte sie keine schriftliche Kündigung erhalten. Da es aber auch in der Probezeit 14 Tage Kündigungsfrist gibt, konnte diese aus Versäumnis nicht mehr eingehalten werden. Man bestätigte in einem weiteren Telefonat die Kündigung ohne Datum und sicherte zu es schriftlich zu schicken.
Schließlich wurde ein Gespräch mit der Hort-Leitung vereinbart. Die Kollegin zog den Personalrat als Zeugen hinzu. Doch sehr zum Erstaunen war die Hort-Leitung bei dem Gespräch gar nicht anwesend. A. schickte einen schriftlichen Bericht über den rassistischen Vorfall an den Personalrat. Da sie sich umgehend um eine andere Stelle bewerben musste, beantragte sie, um diese antreten zu können, einen Aufhebungsvertrag.
Rassismus vertuschen oder zumindest leugnen? Stattdessen mündlich kündigen, aber nicht schriftlich und die Gekündigte zappeln lassen. Warum soll denn in keiner städtischen Einrichtung Platz für die Kollegin sein, wenn dort überall händeringend Erzieherinnen gesucht werden? Der HORT MITTENDRIN darf sich hiermit aufgefordert sehen zu diesem Vorfall Stellung zu beziehen.