Über das Tarifeinheitsgesetz und wilde Streiks

Wie vorgehen gegen das am 22.5.2015 beschlossene Tarifeinheitsgesetz jenseits von Klagen? Eine solche wurde im Oktober abgelehnt. Die Pilot_innengewerkschaft Cockpit, der Deutsche Journalistenverband, sowie vier weitere kleine Gewerkschaften scheiterten mit ihrem Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht.
Vordergründig geht es bei dem Gesetz um die Regelung „Ein Betrieb – ein Tarifvertrag“. Nur die Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern im Betrieb soll legitimiert sein einen solchen abzuschließen. Damit würden nicht nur kleine Gewerkschaften vollständig entmachtet, es wird Teilen von Lohnabhängigen das Streikrecht grundsätzlich genommen, da man in der BRD nur außerhalb der so genannten „Friedenspflicht“ streiken darf – und das gibt es nur im Zuge von Tarifverhandlungen. Von anderen Problematiken, wie einen für den Arbeitgeber taktisch vorteilhaften Einblick in Mitgliederzahlen ganz zu schweigen. Um den sozialen Frieden zu gewährleisten sollen wir Lohnabhängige zum Schweigen gebracht werden!
Einerseits besteht aus Sicht des Kapitals die Furcht vor enormem wirtschaftlichen Schaden durch Streiks in sensiblen Bereichen wie z.B. dem Güterverkehr, andererseits stellen die sozialpartnerschaftlichen Gewerkschaften des DGB für das Kapital eben einen Garant für den sozialen Frieden dar. Darum sollen sie und nur sie legitimiert sein. Legitimiert durch Unternehmer und Staat. Daher stellen sich nun nach einer großen Aktion im April, getragen von innergewerkschaftlichen Initiativen aus verdi, GEW und Gewerkschaftslinken, GDL sowie der Basisgewerkschaft FAU, Fragen nach einer zukünftigen praktischen Vorgehensweise v.a. auf Betriebsebene.
Auf einer Veranstaltung von verdi München am 15.7.2015 mit dem renommierten Arbeitsrechtler Wolfgang Däubler wurde in der Diskussion die Frage nach der Rechtmäßigkeit wilder Streiks gestellt. Also Streiks, die nicht von einer Gewerkschaftsführung abgesegnet sind, sondern von den Beschäftigten selbst ausgerufen und getragen werden. Däubler antwortete wilde Streiks seien „wie eine wilde Ehe“ nicht rechtlich abgesichert. Aber er würde niemandem von einer wilden Ehe abraten, wenn es darauf ankäme.
**Solidarisch, kreativ, unnachgiebig
Gegen die Einheit von Unternehmen, Staat & DGB
Legitimieren wir uns selbst**