Werkerinfo #14 erschienen – Betriebszeitung MAN Werk München
Von offizieller Seite wurde uns jetzt bestätigt, dass es einige krankheitsbedingte Kündigungen gab und weiter geben wird.
Lasst euch nicht einschüchtern! Haltet die 3-wöchige Frist zur Kündigungsschutzklage ein und geht sofort zum Anwalt_zur Anwältin! Es können viele Kündigungen zurückgezogen werden, wenn man gerichtlich dagegen vorgeht. Es ist sehr wichtig, dass ihr das nicht einfach so hinnehmt, selbst wenn ihr die Firma verlassen wollt. Denn selbst wenn ihr die Firma verlassen wollt, könnt ihr nach einer Wiedereinstellung eine Abfindung fordern. Außerdem wird euch das gesamte Gehalt zwischen Kündigung und Wiedereinstellung nachgezahlt. Geht am besten zu einer Anwaltskanzlei, von der ihr Gutes gehört habt, nicht zu denen, die euch der Betriebsrat bzw. die Gewerkschaft empfiehlt!
Meldet euch bei uns, wenn ihr gekündigt wurdet oder etwas zu dem Thema sagen könnt.
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Keine weiteren Einsparungen – Schluss mit den Kündigungen!
Organisieren wir den Widerstand!**
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